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Geschäftsleitung

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Ihr exzellent qualifizierter Berater für alle Rechtsfragen im Bereich der Geschäftsleitung. 

Rechtsanwalt Dr. Müller kümmert sich um die Gestaltung von Verträgen zwischen Unternehmen und Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten sowie weiteren Organen und Beratern. Dabei behält er stets im Auge, dass die vertragliche Gestaltung möglichst alle potenziellen Risiken und erforderlichen gesetzlichen Vorgaben berücksichtig. Mit einem verlässlichen und soliden Vertragswerk von RA Dr. Müller können auch Sie spätere Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden.

Geschäftsleiter haben regelmäßig unterschiedlichste Rechtsfragen im beruflichen Alltag zu bewältigen. Daher kennen sie Rechtsanwalt Dr. Müller über viele Jahre hinweg als freundlichen, kompetenten und hilfsbereiten anwaltlichen Begleiter. Für täglich anfallende Rechtsfragen hat Dr. Thomas Müller immer eine Antwort. Wollen auch Sie Ihre geschäftlichen Ziele mit einem soliden rechtlichen Fundament absichern? Eine rechtliche Expertise, welche Sie rechtzeitig vor Ihren unternehmerischen Entscheidungen nutzen, kann Ihnen später viele Unannehmlichkeiten ersparen. 

Selbstverständlich setzt sich RA Dr. Müller für Ihre Ziele auch dann ein, wenn Sie bereits mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert wurden. Selbst in schwierigen Fällen können Sie mit einem sachkundigen Rat rechnen. Eine tatkräftige und erfolgsorientierte Durchsetzung Ihrer Interessen durch Dr. Müller verschafft Ihnen klare und für Sie optimale Zukunftsperspektiven.

Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich der Geschäftsleitung umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:

Anstellungsverträge für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und sonstige Gremienmitglieder.
Beraterverträge.
Beteiligungsprogramme und Bonusregelungen für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte (z. B. Virtual Share Program).
Einvernehmliche oder streitige Beendigung der Organstellung.
Laufende rechtliche Beratung im operativen und strategischen Geschäft.
Prozessführung.
Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Rechtsgebiet Geschäftsleitung.

Benötigt Ihr Unternehmen rechtssichere Anstellungsverträge für Organmitglieder?
Möchten Sie als Gesellschafter einen Geschäftsführer abberufen und Haftungsansprüche aufgrund fehlerhafter Geschäftsführungsmaßnahmen prüfen und durchsetzen lassen?
Möchten Sie ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm etablieren?
Möchten Sie sich als Geschäftsleiter vor wichtigen Entscheidungen kundigen Rechtsrat einholen?
Wollen Sie Ihr Handeln durch ein Rechtsgutachten im Sinne der Business Judgement Rule absichern?
Wurden Sie als Geschäftsleiter mit Haftungsansprüchen seitens des Unternehmens konfrontiert?

Sollten Sie als (zukünftiger) Geschäftsleiter, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat auf dieser Seite Ihr spezielles Anliegen nicht wiederfinden, so wird RA Dr. Müller für Sie eine individuelle Lösung erarbeiten.