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Immobilien

Im Bereich Immobilien berät Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Unternehmen und Privatpersonen bei der Gestaltung von Verträgen, sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern. Die Tätigkeit von Dr. Müller umfasst sämtliche Bereiche des Immobilienkaufs und -verkaufs, einschließlich der Veräußerung von Immobiliengesellschaften. 

Für seine Mandanten im gewerblichen und privaten Bereich erstellt Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller nicht nur Immobilienkaufverträge, sondern setzt auch die Interessen seiner Mandanten bei Verhandlungen durch. Anschließend begleitet RA Dr. Müller seine Mandanten bei der Bestellung von Sicherheiten sowie bei der Abwicklung des Vertrags. Auch Sie können sich auf die fachkundige Unterstützung von Dr. Thomas Müller in allen Phasen Ihres Immobilienkauf- oder verkaufsprozesses verlassen.

Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der Immobilienübertragungen, insbesondere im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, geht Dr. Müller mit besonderer Sensibilität an, da es meist um Übertragungen im Familienkreis geht. Dabei behält er bei seiner Beratung steuerliche Aspekte ebenso im Blick wie die Interessen der beteiligten Vertragspartner. 

Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Dr. Müller seine Mandanten im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Unabhängig davon, ob Sie Vermieter, Verpächter, Mieter oder Pächter sind, steht Rechtsanwalt Dr. Müller Ihnen fachkundig zur Seite. Ihre Intentionen, untermauert durch die neueste Rechtsprechung, fließen in die Vertragswerke von Dr. Müller überlegt ein. So können auch Sie von den durch Dr. Thomas Müller erarbeiteten rechtlichen Lösungen für das gewerbliche Miet- und Pachtrecht profitieren.

Die frühzeitige rechtliche Prüfung sowie die präzise Vertragsgestaltung sind bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen von besonderer Wichtigkeit. Die bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen üblichen langen Laufzeiten und damit einhergehenden rechtlichen Bindungen können den Vertragspartnern erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten bereiten. Leider ist es immer noch viel zu oft zu beobachten, dass sich die Vertragsparteien erst nach dem Entstehen schwerwiegender Probleme an einen Rechtsanwalt wenden. Eine Beratung durch Dr. Müller zur rechten Zeit wird Ihnen mehr Sicherheit bei Ihren Geschäften bringen.

Sollten Sie sich bereits in einer für Sie unvorteilhaften vertraglichen Konstellation befinden, so stellt sich die Frage, ob Ihre Verträge vorzeitig beendet oder angepasst werden können. Insbesondere in den problemreichen Zeiten der Corona-Pandemie und sich verteuernder Energiekosten hilft RA Dr. Müller seinen Mandanten, ihre Rechte im Kontext der aktuellen Hürden durchzusetzen.

Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Immobilien umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:

Anmietung von Gewerbeimmobilien.
Erbbaurecht.
Gestaltung und Ausübung von Vorkaufsrechten.
Gründung von Immobiliengesellschaften.
Immobilienfinanzierung.
Immobilienkauf.
Immobilienschenkung.
Immobilienvererbung.
Immobilienverkauf.
Miteigentümergemeinschaften (keine WEG).
Nießbrauch, Wohnrechte und weitere Nutzungsrechte.
Prozessführung.
Vermietung von Gewerbeimmobilien.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Gebiet Immobilienrecht.

Beabsichtigen Sie eine Immobilie oder eine Immobiliengesellschaft zu kaufen oder zu verkaufen?
Befinden Sie sich in einer Auseinandersetzung mit einem Vertragspartner und benötigen Sie eine rechtliche Unterstützung bei der Verhandlung und/oder gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen?
Benötigen Sie als Miteigentümer einer Immobilie (Bruchteilsgemeinschaft, keine WEG) rechtliche Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten in der Miteigentümergemeinschaft?
Möchten Sie eine Immobilie als Kreditsicherheit nutzen oder Nutzungsrechte an der Immobilie einräumen?
Möchten Sie eine Immobilie gewerblich mieten oder pachten?
Möchten Sie Ihre Immobilie gewerblich vermieten oder verpachten?
Möchten Sie Ihre Immobilie im Weg der vorweggenommenen Erbfolge bereits zu ihren Lebzeiten weitergeben?
Möchten Sie Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Vorkaufsrechte zum Immobilienerwerb ausüben?


Wenn Sie ein Anliegen rund um das Thema Immobilien (mit Ausnahme des Wohnungsmiet- und WEG-Rechts) haben, bringt Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller seine Kompetenzen ambitioniert und zu Ihren Gunsten ins Spiel.