Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Ihr kenntnisreicher Berater für alle Rechtsfragen im Bereich Unternehmertum.
Im Bereich Unternehmen und Unternehmer berät Rechtsanwalt Dr. Müller Unternehmen in sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts. Hierzu zählen unter anderem die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen einschließlich Beschlussvorlagen, die Ausarbeitung von Unternehmens- und Kooperationsverträgen, die Lösung konzern- und umwandlungsrechtlicher Fragen sowie die Liquidation von Gesellschaften.
Die Rechtsberatung von Gründern, jungen Unternehmern und Start-ups liegt Dr. Müller besonders am Herzen. Oft wird ein Rechtsanwalt erst dann aufgesucht, wenn es bereits Streitigkeiten zwischen den Mitgründern gibt. Den größten Teil solcher Differenzen hätte man im Vorfeld mit einem guten Vertragswerk vermeiden können. Leider verwenden Gründer oft öffentlich zugängliche Musterverträge. Die Verwendung solcher Muster ist gerade bei neuartigen und innovativen Geschäftsmodellen häufig mit erheblichen Nachteilen verbunden. Rechtssichere und auf das individuelle Geschäftsmodell angepasste Verträge sind überaus empfehlenswert – sie schützen vor unerwünschten Gerichtsprozessen und bringen im Endeffekt nur Vorteile. Rechtsanwalt Dr. Müller berät Gründer professionell aus der fachanwaltlichen Perspektive, weist sie auf die typischen Fallstricke hin und arbeitet rechtssichere Vertragskonzepte aus.
Rechtsanwalt Dr. Müller begleitet junge Unternehmen und Start-ups auch nach ihrer Gründung auf dem Weg zum Erfolg. Er berät Start-ups bei Verhandlungen mit Partnern aus dem Bereich Venture Capital und Private Equity bis zum späteren Verkauf des aufgebauten Unternehmens an strategische Investoren oder Private Equity Fonds.
Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Unternehmen und Unternehmer umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:
Beraterverträge.
Beteiligungsprogramme und Bonusregelungen für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte (z. B. Virtual Share Program).
Beteiligungsverträge (z. B. Unterbeteiligung, stille Beteiligung, Nießbrauch).
Exit, d. h. Verkauf des Unternehmens.
Gesellschaftervereinbarungen, insbesondere bei der Beteiligung von Investoren oder Business Angels.
Laufende rechtliche Beratung im operativen und strategischen Geschäft.
Unternehmensfinanzierung, insbesondere Beratung und Begleitung bei Finanzierungsrunden mit Investoren.
Unternehmensgründung, insbesondere Erstellung von Gesellschaftsvertrag, Satzung, Geschäftsführer- oder Vorstandsanstellungsvertrag.
Unternehmensliquidation.
Unternehmensstrukturierung (außerhalb der Krise), insbesondere Gründung von Tochtergesellschaften und Konzernbildung.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen, die das Unternehmertum betreffen.
Benötigen Sie als Gründer ein Rundum-Sorglos-Paket?
Benötigt Ihr Unternehmen rechtliche Unterstützung in sämtlichen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Gesellschafterversammlungen, Beschlussfassungen)?
Haben Sie Fragen im Bereich Handels- und Vertriebsrecht?
Beabsichtigen Sie als Gesellschafter Ihr Unternehmen zu verkaufen oder zu liquidieren?
Möchten Sie als Unternehmer oder Gesellschafter neue Unternehmensstrukturen, z. B. durch die Gründung von Tochtergesellschaften, die Auslagerung von Unternehmensbereichen oder die Schaffung einer Konzernstruktur rechtssicher gestalten?
Möchten Sie sich im Erstgespräch einen Überblick über die erforderlichen Verträge verschaffen?
Sucht Ihr Start-up nach einem Investor und benötigt hierbei rechtliche Unterstützung?
Dr. Müller geht mit jedem Businessvorhaben, jeder Geschäftsidee, jeweiligen Branchenbesonderheiten und natürlich jedem einzelnen Unternehmer sehr individuell und mit Weitsicht um. Bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller werden Sie sich nicht nur verstanden fühlen, sondern können auch das Wissen um die nötigen rechtlichen Details in Ihre Geschäftsstrategien schöpferisch einbringen.