Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und kann bundesweit bei jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht für seine Mandanten auftreten.
Eine rechtzeitige rechtliche Beratung sowie rechtssichere Verträge können eine ganze Masse an Problemen im Vorhinein verhindern und natürlich auch vor der potentiellen Prozessführung schützen. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine einvernehmliche Lösung nicht mehr in Frage kommt und ein Gerichtsprozess unausweichlich ist. Rechtsanwalt Dr. Müller hat bereits hunderte Verfahren vor zahlreichen Gerichten in ganz Deutschland erfolgreich geführt und kann daher seine Mandanten in allen Prozesssituationen rechtlich und taktisch fundiert unterstützen.
Als Vertreter des Klägers prüft Rechtsanwalt Dr. Müller die Erfolgsaussichten und Kostenrisiken eines Prozesses und stellt die Ergebnisse auf Wunsch in einem Rechtsgutachten dar. Bei prognostiziertem Erfolg erhebt Dr. Müller Klage. Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller richtet Ihre Aufmerksamkeit an dieser Stelle darauf, dass eine seiner beruflichen Aufgaben darin besteht, seine Mandanten objektiv und aufrichtig zu beraten. In diesem Sinne kann es durchaus vorkommen, dass Dr. Müller Ihnen von einem Prozess abraten muss, auch wenn Ihre aktuelle Gefühlslage das Gegenteil fordert. Ihr objektiver Mehrwert ist das, was im Endeffekt zählt.
Als Vertreter des Beklagten prüft Rechtsanwalt Dr. Müller die Möglichkeiten einer aussichtsreichen Verteidigung und übernimmt die Vertretung des Beklagten vor Gericht. Auch bei Beklagten geht Dr. Müller auf ihr Anliegen mit tiefgehendem Verständnis der rechtlichen Materie ein und spricht eine Empfehlung aus, die zweckmäßig ist und Ihre Interessen ganzheitlich berücksichtigt.
Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Prozessführung umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:
Erbrechtliche Streitigkeiten (z. B. Klage des Pflichtteilsberechtigten).
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Gesellschafterstreit, Beschlussmängelklagen, Haftung von Geschäftsleitern).
Handelsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Schadensersatzklagen gegen Zulieferer oder Abnehmer, Mängelgewährleistungsklagen, Provisionsklagen von Handelsvertretern).
Immobilienrechtliche Streitigkeiten (z. B. Minderungsklage des Immobilienkäufers).
Maklerrechtliche Streitigkeiten (z. B. Provisionsklagen).
Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Prozessführung.
Haben Sie Streitigkeiten um Provisionsansprüche?
Hält sich Ihre Vertragspartei nicht an den Immobilienkaufvertrag oder gewerblichen Mietvertrag?
Möchten Sie als Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder Testamentsvollstrecker eine Klage erheben?
Möchten Sie als Unternehmen einen Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Beirat wegen fehlerhafter Entscheidungen in Haftung nehmen?
Sind Sie als Handelspartner in Streitigkeiten über Lieferverträge (z. B. Geltendmachung von Schäden aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung) geraten?
Sind Sie als Partei eines Unternehmenskaufvertrags mit Haftungsansprüchen konfrontiert oder möchten diese durchsetzen?
Werden Sie als Aufsichtsrat oder Beirat von dem Unternehmen wegen vorgeblich schlechter Überwachungstätigkeit (z. B. unterlassene Abberufung oder Gehaltsreduzierung in Bezug auf einen Vorstand) in Haftung genommen?
Werden Sie als Geschäftsführer oder Vorstand von dem Unternehmen wegen vorgeblich fehlerhafter Entscheidungen (z. B. Abschluss eines nachteiligen Geschäfts für das Unternehmen) in Haftung genommen?