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Wettbewerb, Urheber & Marken

Im Bereich Wettbewerb, Urheber und Marken kümmert sich Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller um die rechtssichere Gestaltung des Außenauftritts von Unternehmen und Unternehmern.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Müller umfasst das Recht des unlauteren Wettbewerbs, insbesondere in Bezug auf irreführende geschäftliche Handlungen, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Produktaussagen (z. B. Spitzenstellungsbehauptungen) sowie Fragen des Mitbewerberschutzes (z. B. Verunglimpfung, Nachahmung oder Behinderung eines Wettbewerbers). 

Rechtsanwalt Dr. Müller wird für Sie hier bereits im Vorfeld beratend tätig, indem er beispielsweise Werbe- und Produktkampagnen sowie Verkaufsmodelle in Bezug auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit prüft. Auf Ihren Wunsch hin erstellt Dr. Müller für Sie auch ein aussagekräftiges Rechtsgutachten. Erforderlichenfalls macht Rechtsanwalt Dr. Müller wettbewerbsrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend oder wehrt diese für Sie ab.

Im Bereich des Urheberrechts konzentriert sich die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Müller auf die rechtssichere Gestaltung des Außenauftritts von Unternehmen, sowie die rechtssichere Gestaltung von Verträgen mit den Urhebern von gewerblich genutzten Werken. Bereits die unberechtigte oder nicht vertragskonforme Nutzung einer Fotografie auf der Unternehmenswebseite kann dazu führen, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie oft erheblichen Kosten konfrontiert zu sein. Dies können Sie bei einer vorherigen rechtlichen Prüfung, sowie einer rechtssicheren Gestaltung der Verträge mit den Urhebern der Werke (z. B. Fotografen, Texter) vermeiden. 

Im Markenrecht meldet Rechtsanwalt Dr. Müller für seine Mandanten Marken beim deutschen (DPMA) sowie europäischen Patent- und Markenamt (EUIPO) an. Auch Sie können in diesem Zusammenhang von einer Beratung hinsichtlich der Schutzfähigkeit Ihres als Marke zu schützenden Zeichens profitieren. Auch bei der Auswahl eines geeigneten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist Rechtsanwalt Dr. Müller Ihnen gerne behilflich.

Aufgrund der Spezialität der Materie arbeitet Rechtsanwalt Dr. Müller im Falle streitiger Markenrechtsverfahren mit einer renommierten Münchner Markenrechtskanzlei zusammen.

Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Wettbewerb, Urheber und Marken umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:

Durchführung von Markenlöschungen.
Gestaltung von Markenkauf- und Markenlizenzverträgen sowie Abgrenzungsvereinbarungen.
Gestaltung von Verträgen mit Urhebern gewerblich genutzter Werke, z. B. Fotografenverträge.
Markenanmeldung.
Prüfung von Werbe- und Produktkampagnen sowie Verkaufsmodellen auf ihre wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.
Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen.
Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.
Verträge zur Übertragung und Lizenzierung von Urheberrechten.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Rechtsgebiete Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Benötigen Sie als Unternehmen oder Unternehmer einen rechtssicheren Markenkauf- oder Markenlizenzvertrag?
Benötigen Sie als Unternehmen oder Urheber gewerblich genutzter Werke einen rechtssicheren Vertrag zur Übertragung von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen?
Benötigen Sie eine Abgrenzungsvereinbarung?
Möchten Sie als Unternehmen Ihren Außenauftritt, einschließlich ihrer Werbe- und Produktkampagnen sowie Vertriebsmodelle, auf Rechtssicherheit im Hinblick auf Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht prüfen lassen?
Möchten Sie als Unternehmen oder Gründer eine Marke anmelden oder löschen?
Möchten Sie als Unternehmen oder Urheber urheberrechtliche Ansprüche durchsetzen oder abwehren?
Möchten Sie wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchsetzen oder abwehren?