Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Ihr bestens qualifizierter Berater für alle Rechtsfragen im Bereich M&A.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Müller im Bereich M&A liegt auf der anwaltlichen Begleitung von Verkäufern mittelständischer Unternehmen. Dr. Thomas Müller verfügt über umfangreiche Transaktionserfahrung und hat vom Einzelhandelsgeschäft bis hin zum Konzern Transaktionsvolumen vom ein- bis dreistelligen Millionenbereich betreut. So war Dr. Müller z. B. beim Verkauf eines Münchener Medienkonzerns an eine Beteiligungsgesellschaft der KKR-Gruppe auf Verkäuferseite rechtsanwaltlich tätig und beriet das Management beim Verkauf des Senders Tele 5 an Discovery. Dr. Müller beriet federführend die Gesellschafter eines Telekommunikationsunternehmens beim Verkauf an einen Infrastrukturfonds der UBS.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Müller liegt auf der anwaltlichen Beratung der Käuferseite, und zwar vorwiegend bei Zukäufen von kleinen und mittelständischen Unternehmen durch strategische Investoren. Die anwaltliche Unterstützung ist mit dem Zukauf meist nicht beendet: Unmittelbar nach dem Notartermin übernimmt Dr. Müller die Eingliederung des zugekauften Unternehmens in die Käuferstruktur. Anschließend schafft er in Abstimmung mit allen Beteiligten ein rechtssicheres Vertragsumfeld im erworbenen Unternehmen. Dr. Müller realisiert reibungslos alle Veränderungen, selbst in alten und schwergängigen Unternehmensstrukturen. Seine mittelstandsnahe Hands-on-Mentalität sowie freundliche Art tun ihm dabei sehr gute Dienste.
Für Dr. Thomas Müller ist im Bereich M&A, so wie auch in jedem anderen Bereich, eine transparente, straffe, hochklassige und zeitgleich rücksichtsvolle und menschliche Arbeitsweise auf Augenhöhe selbstverständlich.
Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich M&A umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:
Joint Ventures.
Kauf der Vermögensgegenstände (Asset Deal).
M&A-Prozess.
Private Equity Transaktionen.
Prozessführung (Post Merger Litigation).
Prüfung und Verhandlung von M&A-Beraterverträgen.
Rechtliche Beratung bei der Finanzierung des Unternehmenskaufs.
Rechtliche Prüfung des Zielunternehmens (Legal Due Diligence).
Unternehmenskauf und -verkauf im Wege des Anteilskaufs (Share Deal).
Unternehmenskaufvertrag (SPA).
Unternehmensstrukturierung (außerhalb der Krise), insbesondere nach dem Zukauf.
Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA).
Vorfeldvereinbarungen (LOI, Term Sheet).
Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen hinsichtlich eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs sowie bei Post-Merger-Prozessen.
Beabsichtigen Sie Ihr mittelständisches Unternehmen zu verkaufen?
Haben Sie als Gründer oder Investor ein Unternehmen erfolgreich aufgebaut und möchten dies im sogenannten Exit nun verkaufen?
Haben Sie Fragen zu Post-Merger-Prozessen?
Möchte Ihr Unternehmen einen Teil seines Geschäftsbetriebs oder den gesamten Geschäftsbetrieb verkaufen?
Möchten Sie als Investor, Inhaber oder Gesellschafter ein rechtssicheres und up to date Umfeld in Ihren Unternehmensstrukturen schaffen?
Möchten Sie ein Unternehmen erwerben?
Möchten Sie ein zugekauftes Unternehmen in Ihre Unternehmensstruktur eingliedern?
Ob Investor, Unternehmer, Vorstand, Aufsichtsrat, Geschäftsführer oder Inhaber – Sie werden sich bei Dr. Müller immer gut aufgehoben fühlen, wenn auch Ihnen das Schicksal Ihres Unternehmens oder Unternehmensportfolios am Herzen liegt.