Im Bereich Vermögensnachfolge (Vererben und Verschenken) berät Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Unternehmer und Privatpersonen bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge in Betriebs- und Privatvermögen. Auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten setzt sich Dr. Müller mit seinem Wissen und Können für Ihre Interessen ein.
Rechtsanwalt Dr. Müller berät Unternehmer bei der Übergabe ihres Unternehmens in die nächste Generation hochkompetent und sachkundig. Gerade in traditionsreichen Unternehmerfamilien ist eine bereits lebzeitige Übergabe des Unternehmens gewünscht. Rechtsanwalt Dr. Müller kennt die gesellschafts- und erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und kann auch Ihnen helfen, eine optimale schrittweise Nachfolge bestmöglich zu realisieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Müller im Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge liegt in der Beratung von Privatpersonen bei der lebzeitigen Übertragung ihres Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Zur Nutzung steuerlicher Freibeträge bietet es sich nämlich häufig an, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte auf die nächste Generation bzw. die in Aussicht genommenen Erben zu übertragen. Rechtsanwalt Dr. Müller berät seine Mandanten in diesen Fällen stets individuell und erarbeitet mit ihnen gemeinsam ein rechtlich tragfähiges und detailreiches Nachfolgekonzept. Sollten Sie keine lebzeitige Übertragung wünschen, so übernimmt für Sie Rechtsanwalt Dr. Müller die Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag. Aufmerksamkeit für Details, individuelle Herangehensweise und hohe Kompetenz von Dr. Müller verleihen Ihren Wünschen eine rechtssichere Form und Ihnen Gelassenheit.
Rechtsanwalt Dr. Müller übernimmt für Sie auch auf Wunsch das Amt des Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag ernannt und hat die Aufgabe, den Nachlass für eine gewisse Zeit zu verwalten und danach oder sogleich auseinanderzusetzen, das heißt entsprechend dem Willen des Erblassers zu verteilen. Eine Testamentsvollstreckung ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn der Erblasser Bedenken hat, ob in seinem Testament bestimmte Auflagen und Vermächtnisse von den Erben erfüllt werden, die Erben noch minderjährig sind oder es zahlreiche und ggf. untereinander zerstrittene Erben gibt. Insbesondere, wenn sich Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden oder ein Unternehmen vererbt werden soll, kann Rechtsanwalt Dr. Müller durch seine fachanwaltliche Expertise im Gesellschaftsrecht eine optimale Umsetzung des Erblasserwillens sicherstellen.
Sowohl bei der Nachfolge in Betriebs- als auch Privatvermögen spielen steuerliche Aspekte eine große Rolle. Freibeträge und Verschonungsregelungen sind zu beachten und Verträge steueroptimal zu gestalten. Rechtsanwalt Dr. Müller arbeitet mit erfahrenen Steuerberatern aus seinem Netzwerk oder auf Wunsch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens zusammen.
Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Vermögensnachfolge (Vererben und Verschenken) umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge.
Prozessführung.
Schenkungsverträge.
Testament und Erbvertrag.
Testamentsvollstreckung.
Übertragung von Privat- und Unternehmensvermögen zu Lebzeiten.
Unternehmertestament.
Vorsorge- und Generalvollmacht des Unternehmers.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Vorweggenommene Erbfolge.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist für Sie der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen, die das Erbrecht betreffen.
Benötigen Sie ein Testament, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder einen Erbvertrag?
Wünschen Sie eine rechtliche Beratung hinsichtlich der testamentarischen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten?
Benötigen Sie eine rechtliche Unterstützung bei einer erbrechtlichen Auseinandersetzung?
Benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung?
Planen Sie, Ihr Unternehmen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weiterzugeben?
Möchten Sie Ihr Unternehmen im Wege der Erbfolge an die nächste Generation weitergeben?
Möchten Sie Ihr Vermögen im Wege der Erbfolge übertragen?
Möchten Sie Ihr Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen?
Sind Sie an einer Testamentsvollstreckung interessiert?
Wann ist der beste Zeitpunkt, sich mit den relevanten Erbrechtsfragen zu befassen? – Jetzt. Denn im Erbrecht und insbesondere im Erbschaftsteuerrecht geht es nicht um Jahre, sondern um Jahrzehnte. Gerade dann, wenn Sie noch in den besten Jahren Ihres Lebens sind, können Sie die Weichen frühzeitig richtig stellen und steuerliche Privilegierungen optimal ausnutzen.