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Handel & Vertrieb

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Ihr berufener Berater für alle Rechtsfragen im Rechtsbereich Handel und Vertrieb. 

Rechtsanwalt Dr. Müller unterstützt Unternehmen und Unternehmer in allen Rechtsfragen auf dem Gebiet Handel und Vertrieb – angefangen bei der Gestaltung von Verträgen bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern.

Im sehr umfangreichen Gebiet des Handels- und Vertriebsrechts richtet RA Dr. Müller seinen Blick insbesondere darauf, was für sämtliche Verträge gilt – nämlich das Vertragsrecht und insbesondere das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen bringt Dr. Müller seinen Mandanten gerne näher, dass der überwiegende Teil der Verträge im Verbraucher- (B2C) sowie Unternehmerverkehr (B2B) als AGB zu qualifizieren ist. 

Das deutsche AGB-Recht ist mit seiner hohen Regelungsintensität und vielgestaltigen Rechtsprechung auch für den erfahrenen Kaufmann oft schwer verständlich. Hier macht sich die Erfahrung und wissenschaftliche Expertise von Rechtsanwalt Dr. Müller für Sie bezahlt: Dr. Müller hat im Bereich des AGB-Rechts promoviert (Der Einfluss des Unionsrechts auf die AGB-Kontrolle von Bankentgelten im Zahlungsverkehr, Nomos Verlag 2018, magna cum laude), ist ein profunder Kenner der Materie und somit Ihr kompetenter Berater in allen Belangen auf diesem Gebiet.

Neben der rein rechtlichen Komponente der Vertragsgestaltung hat Rechtsanwalt Dr. Müller stets auch die wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte für seine Mandanten im Auge und kann die vielfältigen Kompetenzen in Zusammenarbeit mit seinen langjährigen zuverlässigen Kooperationspartnern für seine Mandanten bündeln.

Neben dem AGB-Recht ist die Beachtung des Vertriebskartellrechts aufgrund der einschneidenden Folgen sehr wichtig. Das Vertriebskartellrecht schreibt etwa die im Rahmen von vertraglichen Bezugsbindungen zwingend einzuhaltenden Vorgaben vor, die man auf keinen Fall übersehen darf. Rechtsanwalt Dr. Müller berät seine Mandanten mit Sachkunde und Augenmaß und klärt sie rechtzeitig über die Risiken auf. Auch für Sie kann Dr. Müller die kartellrechtswirksamen Regelungen sicher in Verträgen umsetzen.


Die Expertise von Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller im Bereich Handel und Vertrieb umfasst nicht ausschließlich, aber insbesondere folgende Themengebiete:

Einkauf-AGB (B2B).
Franchiseverträge.
Handelsvertreterverträge.
Kaufverträge nach UN-Kaufrecht.
Kommissionsverträge.
Lieferverträge.
Prozessführung.
Rahmenverträge.
Verkauf-AGB (B2B / B2C).
Vertragshändlerverträge.
Webshop-AGB.


Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller ist der richtige Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Rechtsgebiet Handel und Vertrieb.

Beabsichtigen Sie, in Ihrem Unternehmen ein Vertriebssystem, z. B. Franchise oder selektives Vertriebssystem, aufzubauen?
Befindet sich Ihr Unternehmen in einer Auseinandersetzung mit einem Vertragspartner?
Benötigen Sie für die Geschäftsidee Ihres Start-Ups individuelle Verträge?
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Verhandlung oder gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen?
Hat Ihr Unternehmen eine neue Entwicklungsstufe erreicht, bei der es sinnvoll ist, alle bestehenden Verträge an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen?
Möchten Sie AGB für den Ein- und Verkauf verwenden?
Möchten Sie in Ihrem Unternehmen die Abläufe mittels einheitlicher AGB standardisieren?
Sind Sie gerade dabei, ein Unternehmen zu gründen?
Der Bereich Handel und Vertrieb durchdringt unterschiedlichste Branchen und mannigfaltige Fragestellungen, daher durchleuchtet Rechtsanwalt Dr. Müller jedes Mal aufs Neue alle für Ihr spezielles Anliegen relevanten Faktoren und geht mit Ihren speziellen Unternehmenszielen absolut individuell um.