In einem ersten Gespräch geht Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller Ihren Interessen und Zielen auf den Grund. Ob Telefongespräch, Video-Call, gemeinsames Mittagessen, ein Termin in Ihrem eigenen Büro oder Besuch in der Anwaltskanzlei – jeder Weg führt unproblematisch zum Kennenlernen.
Nach einer ersten rechtlichen Bewertung Ihres Anliegens schlägt Dr. Müller Ihnen eine passende Strategie vor und klärt Sie über die rechtlichen Details auf. Entsprechend dem Aufwand für die rechtliche Umsetzung wird Rechtsanwalt Dr. Müller für Sie den erforderlichen Honoraraufwand einschätzten. Oberste Priorität hat für Rechtsanwalt Dr. Müller die Transparenz der Honorarstruktur und die Planungssicherheit für den Mandanten.
Rechtsanwalt Dr. Müller arbeitet üblicherweise auf Basis eines Honorars pro Stunde.* Gerade im Bereich der Vertragsgestaltung und der rechtlichen Begleitung eines umfangreichen Projekts sind auch individuelle Honorarvereinbarungen, z. B. Pauschalhonorare, möglich.
Um insbesondere (Existenz-) Gründer und Start-ups zu Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit zu entlasten und die Ausgaben planbar zu machen, bietet Rechtsanwalt Dr. Müller individuelle Lösungen im Rahmen von Honorarvereinbarungen an.
*Bei der gerichtlichen Vertretung vor deutschen Gerichten müssen grundsätzlich die Gebührenvorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beachtet werden. Diese dienen bei Stundenhonorarvereinbarungen als Untergrenze der vom Mandanten zu zahlenden Honorare, da die vom RVG festgelegten Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.